Parken / Kurzparkzonen

Kurzparkzonen

In ganz Deutschlandsberg kann gebührenfrei geparkt werden. 

Bitte beachten: In der Innenstadt gilt eine Kurzparkzone mit einer maximalen Parkdauer von zwei Stunden. In der Tiefgarage stehen drei Stunden kostenlos zur Verfügung. In beiden Fällen ist die Verwendung einer Parkscheibe verpflichtend! Für längere Parkzeiten nutzen Sie bitte die im Parkplatzplan ausgewiesenen Dauerparkplätze.


Hinweis: E-Fahrzeuge sind lediglich von einer möglichen Gebührenpflicht ausgenommen – da im Stadtgebiet Deutschlandsberg keine Parkgebühren anfallen, gelten auch für E-Autos die Regelungen der Kurzparkzone. Das bedeutet: Auch hier ist eine Parkscheibe verpflichtend zu verwenden.